So bestellst du bei uns

Bei HansePyro gibt es zwei Wege, an unser Feuerwerk zu kommen: online vorbestellen und an Silvester bei uns abholen, so wie die meisten Kundinnen und Kunden das kennen, oder, wenn du zu einer bestimmten Gruppe gehörst, das ganze Jahr über bestellen und abholen. Alle Details findest du weiter unten.

Kurz gesagt: Die meisten Kundinnen und Kunden bestellen online vor und holen an Silvester ab. Wunderkerzen & Co. (Kategorie F1) und Bühnenpyrotechnik (Kategorie T1) kannst du dagegen das ganze Jahr über abholen, ganz ohne Nachweis. Für alles andere, also F2 außerhalb der Silvestertage sowie F3 und F4, brauchst du einen Gewerbeschein, eine Erlaubnis nach §7, §20 oder §27 Sprengstoffgesetz oder eine behördliche Ausnahmegenehmigung.

Wichtiger Hinweis zur Bestellung: Sobald ein Artikel der Kategorie F2 oder höher in deinem Warenkorb liegt, bietet dir der Shop für die komplette Bestellung nur noch die Abholung an Silvester an. Eine getrennte Abholung, ein Teil sofort und ein Teil an Silvester, ist in einer einzigen Bestellung technisch nicht möglich. Möchtest du F1- oder T1-Artikel unter dem Jahr abholen und zusätzlich Artikel für Silvester bestellen, gib dafür bitte zwei getrennte Bestellungen auf.

  • Für alle Kunden

    Online vorbestellen, an Silvester in Hamburg-Moorwerder abholen. So funktioniert es für die meisten Kundinnen und Kunden.

  • Ganzjährig ohne Nachweis

    Kategorie F1 (ab 12) und T1 (ab 18, nur für Bühne & Theater) kannst du das ganze Jahr über abholen, ganz ohne Nachweis.

  • Ganzjährig mit Nachweis

    Gewerbeschein, Erlaubnis nach §7, §20 oder §27 SprengG oder eine Ausnahmegenehmigung? Dann bestellst du F2 außerhalb Silvester, F3 und F4 ganzjährig.

Häufig gestellte Fragen

Wie bestelle ich vor und hole an Silvester ab?

Der normale Weg: Du bestellst online vor und holst deine Bestellung an unseren Verkaufstagen rund um Silvester direkt bei uns in Hamburg-Moorwerder ab. Die genauen Verkaufszeiten und die Adresse findest du auf unserer Silvester-Seite. Klassisches Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 darf gesetzlich ohnehin nur in diesem Zeitraum (28. bis 31. Dezember) an Privatkundinnen und Privatkunden verkauft werden. Das steht so im Sprengstoffgesetz und gilt für jeden Feuerwerksverkäufer in Deutschland, nicht nur für uns.

Was kann ich ganzjährig ohne Nachweis kaufen?

Zwei Kategorien darfst du bei uns das ganze Jahr über bestellen und abholen, ganz ohne Gewerbeschein oder Erlaubnis:

  • Kategorie F1, zum Beispiel Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk. Die darf jede Kundin und jeder Kunde ab 12 Jahren ganzjährig kaufen.
  • Kategorie T1, Bühnenpyrotechnik mit geringer Gefahr. Die ist ab 18 Jahren ganzjährig erhältlich, aber gesetzlich für die Verwendung auf der Bühne und im Theater vorgesehen, zum Beispiel für Auftritte, Aufführungen oder Filmproduktionen, nicht als Ersatz für privates Silvesterfeuerwerk.

Unser Sortiment in diesen beiden Kategorien bauen wir gerade Schritt für Schritt auf, schau also gerne öfter vorbei.

Kann ich Artikel für sofort und für Silvester in einer Bestellung kombinieren?

Nein. Sobald ein Artikel der Kategorie F2 oder höher in deinem Warenkorb liegt, bietet dir der Shop für die komplette Bestellung nur noch die Abholung an Silvester an. Eine getrennte Abholung, ein Teil sofort und ein Teil an Silvester, ist in einer einzigen Bestellung technisch nicht möglich.

Möchtest du F1- oder T1-Artikel unter dem Jahr abholen und zusätzlich Artikel für Silvester bestellen, gib dafür bitte zwei getrennte Bestellungen auf.

Wer kann ganzjährig mit Nachweis bestellen?

Es gibt drei Gruppen, die auch die höheren Kategorien, also F2 außerhalb der Silvestertage sowie F3 und F4, bei uns das ganze Jahr über bestellen und abholen können. Trifft eine davon auf dich zu, kannst du weiter unten ein Konto beantragen.

  • Du hast ein Gewerbe. Du verkaufst Feuerwerk selbst weiter, bist Veranstalter, Eventtechniker oder aus einem anderen geschäftlichen Grund auf Pyrotechnik angewiesen. Als Nachweis reicht in der Regel dein Gewerbeschein.
  • Du hast eine Erlaubnis nach §7, §20 oder §27 Sprengstoffgesetz. Das sind behördliche Erlaubnisse für den Umgang mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, etwa für Pyrotechnikerinnen und Pyrotechniker oder für Privatpersonen mit einem anerkannten Interesse an höheren Feuerwerkskategorien. Der umgangssprachlich "27er-Schein" genannte Ausweis nach §27 gehört dazu, mehr dazu weiter unten.
  • Du hast eine behördliche Ausnahmegenehmigung nach §24 Absatz 1 der Ersten Sprengstoffverordnung, zum Beispiel für eine Hochzeit, einen runden Geburtstag oder ein Firmenevent außerhalb der Silvestertage. Diese Genehmigung beantragst du beim Ordnungsamt an deinem Wohn- oder Veranstaltungsort, nicht bei uns. Sobald du sie hast, kannst du sie uns zusammen mit dem Termin deiner Veranstaltung zuschicken.

Wann kann ich unter dem Jahr abholen?

Diese Zeiten gelten für alle ganzjährig verfügbaren Kategorien, egal ob F1, T1 oder mit Nachweis:

  • In ungeraden Kalenderwochen: mittwochs von 15 bis 20 Uhr
  • In geraden Kalenderwochen: montags von 15 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 15 Uhr

Abholadresse: Moorwerder Hauptdeich 33, 21109 Hamburg.

Was ist ein §27-Schein und wie komme ich daran?

Der "27er-Schein" ist der umgangssprachliche Name für eine Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz. Er richtet sich an Personen, die nicht gewerblich handeln, aber aus einem anerkannten Grund, etwa als Mitglied eines Brauchtums- oder Böllervereins, als technische Anwenderin oder Sammler, regelmäßig mit pyrotechnischen Gegenständen umgehen wollen, die sonst nur Gewerbetreibenden vorbehalten sind.

Zuständig ist die für Sprengstoffrecht zuständige Behörde an deinem Wohnort, je nach Bundesland zum Beispiel das Ordnungsamt, die Kreisverwaltungsbehörde oder die Gewerbeaufsichtsbehörde. Grundsätzlich prüft die Behörde dabei unter anderem:

  • deinen begründeten Antrag und dein Interesse an der Erlaubnis
  • deine Zuverlässigkeit, meist über ein polizeiliches Führungszeugnis
  • je nach beantragter Kategorie einen Nachweis der erforderlichen Sachkunde
  • ob du die Gegenstände sicher und vorschriftsmäßig lagern kannst

Die genauen Voraussetzungen, Fristen und Gebühren legt die zuständige Behörde fest und können sich ändern. Wir empfehlen dir, dich dort direkt zu informieren, bevor du einen Antrag stellst. Das ist keine Rechtsberatung, nur eine Einordnung, damit du weißt, wo du anfangen musst. Sobald du deinen Schein hast, kannst du ihn uns im Formular unten hochladen und danach ganzjährig bei uns bestellen.