B2B-Antrag
Schön, dass du dich als gewerblicher Kunde oder Fachkunde bei uns registrieren möchtest. Als B2B-Partner profitierst du von speziellen Großhandelskonditionen und der ganzjährigen Bestellung & Abholung unserer Pyrotechnik.
Wer ist für den B2B-Zugang berechtigt?
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Sprengstoffgesetzes (SprengG) ist ein unterjähriger Kauf von Feuerwerk der Kategorie F2 ausschließlich für berechtigte Personen und Betriebe gestattet. Du kannst einen Zugang beantragen, wenn du zu einer der folgenden Gruppen gehörst:
Gewerbetreibende & Wiederverkäufer:
Gewerbekunden mit gültigem Gewerbenachweis.
Erlaubnisinhaber:
Inhaber einer Erlaubnis nach § 7, § 20 oder § 27 SprengG.
Inhaber von Ausnahmegenehmigungen:
Personen/Firmen mit einer behördlichen Genehmigung nach § 24 Abs. 1 1. SprengV (z. B. für Hochzeiten, Geburtstage oder Firmenevents).
So funktioniert die Freischaltung (In 3 Schritten)
Bitte beachte: Bevor du deine erste Bestellung tätigen kannst, müssen wir deine Angaben und Nachweise einmalig manuell prüfen, dass kann zwei bis drei Tage dauern.
1 | Antrag ausfüllen: Fülle das untenstehende Formular vollständig aus und gib deine Unternehmensdaten an.
2 | Nachweis einreichen: Lade deinen Nachweis im folgenden Formular mit hoch oder sende uns im Anschluss deinen Gewerbenachweis, deinen §-Schein oder deine Ausnahmegenehmigung zu (moin@hansepyro.de).
3 | Freischaltung & Loslegen: Nach erfolgreicher Prüfung schalten wir dein B2B-Konto frei. Du erhältst eine Bestätigung per E-Mail und kannst dich direkt einloggen, um ganzjährig zu B2B-Konditionen zu bestellen.